Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

§ 1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen jeglicher  Art zwischen der Firma KUMA und dem Kunden in ihrer jeweils gültigen Fassung und sind Bestandteil des Vertrages zwischen beiden.

§ 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

§ 1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden.

§ 1.4 Alle von der Firma KUMA erbrachten Leistungen werden hier und im folgenden der Kürze halber mit "Ware" bezeichnet.

§ 1.5 Sollten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon gegen geltende Gesetze verstoßen, so sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch, soweit rechtlich möglich, sinngemäß anzuwenden.

§ 1.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Erfurt.


§ 2 Angebote

§ 2.1 Verbindliche Angebote werden nur schriftlich abgegeben.

§ 2.2 Alle Angebote, unabhängig davon, wie diese übermittelt worden sind, werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch KUMA (siehe § 2.1) verbindlich.

§ 2.3 Die Firma KUMA behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsabschluss zeigt, dass die Erbringung der Leistung durch die Firma KUMA für diese unzumutbar wäre. Was unzumutbar ist, entscheidet KUMA.

In diesem Fall wird der Kunde sofort informiert. Vom Kunden schon erbrachte Gegenleistungen und Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen die Firma KUMA sind ausgeschlossen.


§ 3 Lieferung und Transport

§ 3.1 Lieferungs-, Verpackungs- und Transportkosten zuzüglich der eventuellen Kosten für eine Transportversicherung sind vom Kunden zu tragen.

§ 3.2 Lieferung und Transport erfolgen aus Gefahr des Kunden. Sobald die Ware sachgemäß verpackt und einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über.

§ 3.3 Schäden an der Verpackung muss der Kunde sich direkt bei Annahme der Ware vom Transportunternehmen bestätigen lassen.

§ 3.4 Die Ware ist sofort nach Erhalt vom Kunden auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden müssen sofort dokumentiert (Photo) und schriftlich angezeigt werden.

§ 3.5 Angaben zu Fristen irgendwelcher Art sind immer unverbindlich, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


§ 4 Garantie, Sachmängel, Haftung und Haftungsausschluss

§ 4.1 Die Firma KUMA garantiert für den ordnungsgemäßen Zustand der Ware bei Auslieferung.

§ 4.2 Die Firma KUMA haftet nicht für Transportschäden.

§ 4.3 Sollten Mängel, die die Firma KUMA zu verantworten hat, auftreten, so hat die Firma KUMA das Recht auf Nachbesserung.

§ 4.4 Mängel sind der Firma KUMA grundsätzlich sofort anzuzeigen, hierbei ist es notwendig, alle zu beanstanden Gegenstände zur Firma KUMA zu bringen. Dies kann auch durch einen Paketdienstleister oder eine Transportunternehmen geschehen. Die Firma KUMA wird dann über den Mangel und das weitere Vorgehen entscheiden.

§ 4.5 Wir übernehmen keine Haftung für Irrtümer, Schreibfehler und Preisänderungen!
Alle Preise zzgl. der gesetzl. MwSt. in EURO.